7,25% MOX Telecom Anleihe insolvent – Haftung des Vorstands

Anwalt

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner ist bei der IHK Berlin als Nachtragsliquidator registriert

Zuletzt ist über das Vermögen der MOX Telecom AG das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Käufer des Wertpapiers „7,25% MOX Telecom AG Anleihe“, WKN: A1RE1Z, fragen sich nun, ob sie den Vorstand für diese Fehlinvestition in die Haftung nehmen können. Eine Vorstandshaftung kommt aus Gründen der Prospekthaftung oder auch wegen Falschinformetion des Kapitalmarkts in Betracht. Eine Haftung der Creditreform AG, die das Bonitätsrating für die Anleihe herausgegeben hat, könnte geprüft werden.

Im Prospekt der Anleihe vom 5.10.2012 erwähnt die Emittentin MOX unter „Risikohinweise“ per Jahresmitte 2012 einen Kassenbestand von nur noch 1,8 Mio. €. Zu dieser Zeit beliefen sich die Kreditverbindlichkeiten auf 32,4 Mio. €. MOX ging zu dieser Zeit scheinbar das Geld aus. Entsprechend den nur noch in geringem Umfang zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln war das Risiko, dass Vereinbarungen über Kreditsicherheiten reißen würden und Gläubiger ihre Forderungen fällig stellen könnten, zu dieser Zeit eigentlich als hoch einzustufen. Ein korrektes Rating hätte zu einer Bewertung der Anleihe mit „B“ möglicherweise auch „BB“ kommen müssen.

Im Oktober 2012 hat MOX unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Günter Schamel dann die 7,25%-MOX-Anleihe aufgelegt, die bis zum 01.11.2017 laufen sollte. Dr. Schamel hoffte darauf, mit der Anleihe 35 Mio. € auf dem privaten Kapitalmarkt aufzunehmen. Die Werbung der Emittentin für die Anleihe wurde von einem “BBB“-Unternehmens-Rating der Agentur Creditreform begleitet. Dieses Gutachtern zur Bewertung des Anleihe-Ratings hat die Emittentin – wie immer in diesen Fällen – selbst in Auftrag gegeben und bezahlt. Das Rating der Anleihe („BBB“) durch die Creditreform ist angesichts der tatsächlichen finanziellen Lage der Emittentin und einem gleichzeitig bestehnden Kapitalbedarf von 35 Mio. € zu hoch. Im Prospekt der MOX-Anleihe wird erstaunlicherweise auch nicht die Bedeutung eines “BBB“-Ratings, sondern auf S. 44 die Bedeutung eines „BB“ -Ratings erläutert

Im September 2013, also fast ein Jahr, nachdem der Versuch begann, gutgläubige Anleger zum Zeichnen der MOX-Anleihe zu bewegen, haben die Bonitätsprüfer von Creditreform ihr auffällig wohlwollendes “BBB“-Rating sogar noch um ein Jahr verlängert. Mittlerweile steht fest, dass die Anleihe bis zur Jahresmitte 2013 nicht in Höhe der erhofften 35 Mio. € sondern nur in Höhe von 24,1 Mio. € gezeichnet worden war. Der Finanzbedarf der MOX Telecom AG ist also gar nicht vollständig gedeckt worden. Gleichzeitig stieg jedoch auch der Gewinn der Gesellschaft nicht an.

Im Anleihe-Prospekt gibt die Emittentin zum Stichtag 30.06.2012 einen Bruttogewinn vor Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 13 Mio. € an. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beläuft sich gleichzeitig lediglich auf 7,8 Mio. €. Mittlerweile ist bekannt, dass mehr als die Hälfte des Bruttogewinns aus internen Wertzuschreibungen stammten und folglich das operative Geschäft der Emittentin weniger Gewinn erwirtschaftete, als es nach den Angaben im Zwischenabschluss zum 30.06.2012 zu vermuten gewesen war.

MOX hat sicher Creditreform im Rahmen der Bonitätsprüfung für das Rating 2012 interne Zahlen vorgelegt. Eigentlich hätte dabei Creditreform auffallen müssen, wie knapp die Finanzdecke von MOX, wie ambitioniert die Wachtums- und Investitionspläne und wie hoch folglich das Risiko der Anleihe zu beurteilen waren. Stattdessen kam Creditreform zum zu positiven Rating von „BBB“. Man kann daher annehmen, dass entweder Creditreform nicht die wahren Verhältnisse kannte oder dass Creditreform (aus welchen Gründen auch immer) nicht die üblichen und deswegen korrekten Standards zur Bewertung des Risikos angewandt hat. In jedem Fall ist an dieser Stelle etwas fehlerhaft abgelaufen. Hierfür trägt letztlich der ‚Vorstand die Verantwortung.

Am 16.09.2013 gab Creditreform ein Folge-Rating mit ebenso „BBB“ heraus. Creditreform stütze das Rating auf die bereits acht Monate alten MOX-Zahlen per 30.12.2012 – ein zweifelhafter Vorgang, hätten doch zu diesem Zeitpunkt bereits zumindest intern Zahlen zum 30.06.2013 vorliegen müssen. Wenige Tage, nachdem das unveränderte „BBB“-Rating heraus war, legte MOX dann, am 27.09.2013, den zu diesem Zeitpunkt auch schon fast drei Monate alten Halbjahresbericht per 30.06.2013 vor. In dem Bericht wird deutlich, dass der Gewinn (bereits zuvor auf niedrigen Niveau) nicht mit dem Umsatzwachstum Schritt hielt.

Die Prüfer kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass der Jahresüberschuss (Nettogewinn) im Gesamtjahr 2013 laut Prognose auf 4,5 bis 6 Mio. € ansteigen werde. Wenige Zeilen darüber weist Creditreform den Nettogewinn (EAT) für 2012 jedoch mit höheren 11,1 Mio. € – auch hier eine sehr unsaubere Arbeit der Bonitätsprüfer, dessen Ursache ermittelt werden sollte: Eigentlich würde der Nettogewinn nicht ansteigen. Der Gewinn würde sinken oder wäre für das Jahr 2012, im Jahr der Anleihe-Emission, zu hoch ausgewiesen. Jedenfalls ist bei diesen Geschäftsergebnissen (marginaler Gewinn bei mehr als 250 Mio. € Jahresumsatz) die Bewertung mit „BBB“ falsch, nämlich zu hoch.

Der Prospekt stellt die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe falsch und zwar zu positiv dar. Gegen die Verantwortlichen ist daher ein Anspruch aus aus Gründen der Prospekthaftung zu prüfen. Weil die Verantwortlichen die Herausgabe und Veröffentlichung des „BBB“-Ratings durch Creditreform veranlasst haben kommen Ansprüche wegen Falschinformation des Kapitalmarkts hinzu.

Sofern Sie Fragen zur MOX Anleihe haben, zögern Sie nicht, mich anzurufen.