Tag: 22. Juli 2013
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OLG Düsseldorf; Urteil vom 18.07.1997 Az.: 22 U 3/97
Weiterlesen: OLG Düsseldorf; Urteil vom 18.07.1997 Az.: 22 U 3/97Aus dem Tatbestand: Die Klägerin erbringt Software-Leistungen. Die Beklagte, die bundesweit Baumärkte und Selbstbedienungs-Warenhäuser betreibt, wollte für ihren Geschäftssitz in D. und die daran angebundenen Filialen ein zentrales EDV-Warenwirtschaftssystem in den Bereichen Bestellwesen, Rechnungsprüfung, Wareneingang, Lagerbestand, Bestandsänderungen und Inventur einführen. Hierzu unterzeichneten die Parteien am 31.1.1990 einen von der Klägerin gestellten „Service-Vertrag für Systemberatung“ mit…