Höffner hat Recht
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Dr. Dietmar Höffner
Rechtsanwalt
Ingrid-Rabe-Straße 2D
D-12109 Berlin
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Internet: ra-hoeffner.com
USt-IdNr.: DE204108577
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter
http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MDStV: Dr. Dietmar Höffner
Sehr geehrter Herr Dr. Höffner,
habe Ihren Kommentar zur Rechtsprechung des § 135 Abs. 2 InsO gelesen. Der BGH bestätigt ja permanent, dass bei doppelbesicherten Darlehen auch doppelte Ansprüche entstehen (gegenüber der GmbH und gegenüber dem Bürgen). Gibt es außer dem OLG Urteil Hamm, dass anders entschieden hat, eine aktuelle Rechtsprechung, die im Hinblick auf § 129 InsO den Bürgen bei Rechtshandlungen nach dem Insolvenzantrag von einer Anfechtung befreit?
Wenn ja, dann würde sich für mich eine Klageerwiderung lohnen.
Höre gern von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen.
Dieter Petermann
Sehr geehrter Herr Petermann.
Für den Fall dass Sie von mir die Prüfung einer Klageerwiderung wünschen, können Sie derweil unverbindlich eine Kopie an meine Kanzlei schicken:
Dr. Dietmar Höffner, Zimmerstr. 69, D-10117 Berlin.
MfG, Dr. Höffner