Monat: Februar 2015
-
Buchführung und Rechnungslegung in der Liquidation
Weiterlesen: Buchführung und Rechnungslegung in der LiquidationRechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner ist bei der IHK Berlin als Nachtragsliquidator registriert Eine Kapitalgesellschaft ist innerhalb wie außerhalb der Liquidation als Handelsgesellschaft gem. §§ 238ff. HGB buchführungspflichtig. Das Bilanzrecht aus dem Handelsgesetzbuch ist auch in der Liquidation anwendbar. Den Liquidator treffen identische Buchführungs- Rechnungslegungspflichten mit einer damit verbundenen Schadensersatzhaftung. Handelsgesetzbuch § 238 Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann…
-
Amtsniederlegung eines Liquidators
Weiterlesen: Amtsniederlegung eines LiquidatorsDer Liquidator kann sein Amt jederzeit ohne Angabe eines wichtigen Grundes niederlegen (Amtsniederlegung des Liquidators). Die Niederlegung ist sofort wirksam. Grundsätzlich ist die Amtsniederlegung gegenüber den Gesellschaftern erklärt werden. Wurde der Liquidator gem. § 66 Abs. 2 GmbHG durch das Gericht bestellt, kann er die Amtsniederlegung gegenüber dem bestellenden Registergericht als auch gegenüber den Gesellschaftern…
-
Liquidatoren der anderen Art: Die Firmenbestatter
Weiterlesen: Liquidatoren der anderen Art: Die FirmenbestatterDie Firmenbestatter Mit diesen Aussagen: Anstatt Insolvenz anzumelden und dann den lästigen Insolvenzverwalter in meine Bücher reinschauen zu lassen, können Sie Ihre GmbH auch einfach liquidieren! Haben Sie Angst, weil Sie wegen Insolvenzverschleppung strafbar und gegenüber Gläubigern haftbar sein könnten? Dann verkaufen Sie Ihre Gesellschaft. Wir übernehmen! Ohne Insolvenzverwalter! Die elegante Methode, eine unangenehme GmbH…
-
Bestellung der Liquidatoren einer GmbH durch das Gericht – Der gerichtlich bestellte Liquidator
Weiterlesen: Bestellung der Liquidatoren einer GmbH durch das Gericht – Der gerichtlich bestellte Liquidator§ 67 GmbHG
-
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Nachtragsliquidator
Weiterlesen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den NachtragsliquidatorDer Schadensersatzanspruch einer Genossenschaft gegen ihren Nachtragsliquidator wegen Verletzung seiner Pflichten verjährt nach § 34 Abs. 6 GenG in fünf Jahren. Der mögliche Schadensersatzanspruch der Genossenschaft (hier: der LPG) gegen den Nachtragsliquidator ergibt sich aus § 34 Abs. 2 Satz 1 GenG. Diese Vorschrift regelt die Organhaftung des Vorstandes, der seine Pflichten gegenüber der Genossenschaft…
-
Fortsetzung der gerichtlich aufgelösten Gesellschaft
Weiterlesen: Fortsetzung der gerichtlich aufgelösten GesellschaftDie Auflösungsklage § 61 GmbHG: „(1) Die Gesellschaft kann durch gerichtliches Urteil aufgelöst werden, wenn die Erreichung des Gesellschaftszweckes unmöglich wird, oder wenn andere, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegende, wichtige Gründe für die Auflösung vorhanden sind. (2) Die Auflösungsklage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Sie kann nur von Gesellschaftern erhoben werden, deren Geschäftsanteile…
-
Berufsmusiker in Kulturorchestern: Kein Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrages
Weiterlesen: Berufsmusiker in Kulturorchestern: Kein Anspruch auf Abschluss eines TarifvertragesDie etwa 8500 Staats- und Kommunal-Orchestermusiker in Deutschland werden künftig nicht die Tariferhöhungen des Öffentlichen Dienstes erhalten: Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Quasi-Automatismus einen Riegel vorgeschoben. Gerald Mertens von der Deutschen Orchestervereinigung prophezeit in einem Gespräch, das Karin Fischer am 25.09.2013 für den Deutschlandfunk führte, harte Tarifauseinandersetzungen. Welche Gerichtsentscheidung liegt dieser Aussage zu Grunde? In Salzburg…
-
Nachtragsliquidator haftet für Nichttilgung bekannter und bereits entstandener Steuerforderung bei Fälligkeit
Weiterlesen: Nachtragsliquidator haftet für Nichttilgung bekannter und bereits entstandener Steuerforderung bei FälligkeitDie Tätigkeit des Nachtragsliquidators ist haftungsträchtig. Insbesondere muss der Nachtragsliquidator dafür Sorge tragen, dass die zu liquidierende Gesellschaft ihre gesamten Steuerverpflichtungen erfüllt. Unter Umständen haftet er für nichterfüllte Steuerverbindlichkeiten der zu liquidierenden Gesellschaft. Dies verdeutlichen Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg und des Verwaltungsgerichts Stade. Die Entscheidungen ergingen in der Sache wie folgt: FG Hamburg, 10.02.2009 – 2…