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Monat: März 2021

  • Gläubigerbefriedigung in der Abwicklung

    Eine zentrale Aufgabe der Abwickler / Liquidatoren ist die Erfüllung der Gesellschaftsverbindlichkeiten. Die Abwickler dürfen kein Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausschütten, bevor nicht die Gesellschaftsgläubiger befriedigt worden sind, § 73 Abs. 1 GmbHG. Zu den Gesellschaftsverbindlichkeiten zählen sämtliche Schulden der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern. Drittgläubiger können auch die Abwickler und Gesellschafter sein. Bei den Gesellschaftern ist…

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