Monat: November 2021
-
Der Direktanspruch eines Gläubigers gegen den Liquidator einer GmbH
Weiterlesen: Der Direktanspruch eines Gläubigers gegen den Liquidator einer GmbHNach § 73 Abs. 1 GmbHG darf der Liquidator die Verteilung des Gesellschaftsvernögens nicht beginnen, bevor das Sperrjahr verstrichen ist. Nach § 73 Abs. 3 GmbHG haften die Liquidatoren bei Verstoß nach § 43 Abs. 3 und 4 GmbHG für den Schaden. § 73 GmbHG ist „die zentrale Gläubigerschutzvorschrift in der Liquidation einer GmbH“ (Kleindiek…