Höffner hat Recht

von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner

Höffner hat Recht

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg in Nachtragsliquidationssachen

Einleitung

Das Amtsgericht Charlottenburg ist über die regional begrenzten Zuständigkeiten hinaus Registergericht und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet von Berlin.

Der Gerichtsbezirk

Karte Gerichtsbezirk Amtsgericht Charlottenburg

Karte Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Charlottenburg Bild: Wikimedia Commons / d17

Der Gerichtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Gericht örtlich zuständig ist. In der Regel ist ein Gericht nur für Rechtsangelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen. Die Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Rechtsangelegenheiten aus einem Gerichtsbezirk auf ein anderes Gericht führen zur Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit und zur Vergrößerung des Gerichtsbezirks.

Das Amtsgericht Charlottenburg ist für die Ortsteile Charlottenburg, Charlottenburg Nord, Westend, Grunewald, Halensee, Wilmersdorf und Schmargendorf zuständig.

https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/das-gericht/zustaendigkeiten/#bezirk

Allgemeine Zuständigketen

  • Betreuung
  • Grundbuch
  • Info- und Rechtsantragsstelle
  • Mediation
  • Nachlass
  • Verbraucherinsolvenzen
  • Wohneigentum
  • Zivilprozess

Erweiterte Zuständigkeit

Abteilungen des Registergerichts und ihre Standorte

Einsicht in Registerakten

Detaillierte Information zu Auskünften aus Registerakten sowie zu Registerauszügen finden Sie auf der folgenden Seite und unter der Rubrik “Dienstleistungen”.

Online-Registerauskunft

Das Registerportal bietet die Möglichkeit, bundesweit Registerdaten abzurufen.
Hier finden Sie Hinweise und eine ausführliche Anleitung zur Nutzung des Portals.

Bestellung des Nachtragsliquidators

Das Amtsgericht Charlottenburg bestellt ferner Nachtragsliquidatoren nach den §§

Das Insolvenzgericht

Für Insolvenzverfahren in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentrales Insolvenzgericht.

Ausnahme: Verbraucherinsolvenzverfahren, für die jeweils das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. (§ 8 der Verordnung über die Konzentration amtsgerichtlicher Zuständigkeiten – ZuwV)

Weitere Informationen auf der Webseite des Gerichts.

Organisation der Dienststelle

Hinweis: Die Netzversionen der hier angebotenen Dokumente werden regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der Vielzahl von Daten sind Irrtümer leider nicht immer auszuschließen. Verbindlich ist daher allein das schriftliche Exemplar mit seinen Änderungen, das auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Gerichts in 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1 (Zimmer 222) eingesehen werden kann.

Geschäftsverteilungsplan für Richterinnen und Richter gemäß § 21 e GVG

PDF-Dokument (121.0 kB)

Organigramm der Verwaltungsstruktur

PDF-Dokument (42.0 kB)

Generalaktenverzeichnis des AG Charlottenburg

PDF-Dokument (160.1 kB)