Bild von gebundenen Bilder als Moodbild für Rechtsanwälte

Kammergericht Berlin entscheidet:

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner
Zum formgerechten Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer in Großbritannien gegründeten und registrierten Private Company Limited By Shares genügt eine notarielle Bescheinigung gemäß § 21 BNotO, wenn eine Zweigniederlassung der Gesellschaft im inländischen Handelsregister eingetragen ist und der der Notar seine Erkenntnisse aus der Einsicht in dieses Register erworben hat.
KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az.: 1 W 434/12


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: