Schlagwort: § 69 AO
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Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer
Weiterlesen: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für UmsatzsteuerZur Umsatzsteuerhaftung in der GmbH entschied das Finanzgericht München: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht für Steuerschulden der Gesellschaft, wenn die Steuern erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden. Hinsichtlich Steuerschulden, die 14 Tage vor Beantragung des Insolvenzverfahrens entstehen, ist davon auszugehen, dass zur Bezahlung keine Geldmittel mehr vorhanden gewesen sind. Insofern scheidet eine Haftung…