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Schlagwort: Anmeldung

  • Liquidatorenanmeldung bei einer GmbH

    Liquidatorenanmeldung bei einer GmbH

    §§ 35, 65, 66, 67 GmbHG – Liquidatorenanmeldung bei einer GmbH – Die Auflösung der GmbH ist von den Geschäftsführern anzumelden, wenn die Eintragung im Handelsregister konstitutiv wirkt, hingegen von den Liquidatoren, wenn der Eintragung nur deklaratorische Wirkung zukommt. . Offen bleib, ob eine von § 35 Abs. 2 S. 2 GmbHG Gesamtvertretung für die…

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  • Amtsniederlegung eines Liquidators

    Der Liquidator kann sein Amt jederzeit ohne Angabe eines wichtigen Grundes niederlegen (Amtsniederlegung des Liquidators). Die Niederlegung ist sofort wirksam. Grundsätzlich ist die Amtsniederlegung gegenüber den Gesellschaftern erklärt werden. Wurde der Liquidator gem. § 66 Abs. 2 GmbHG durch das Gericht bestellt, kann er die Amtsniederlegung gegenüber dem bestellenden Registergericht als auch gegenüber den Gesellschaftern…

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