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Drohung mit einem Insolvenzantrag führt zur Anfechtbarkeit der erhaltenen Zahlung
Weiterlesen: Drohung mit einem Insolvenzantrag führt zur Anfechtbarkeit der erhaltenen ZahlungAnmerkungen zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2013 (Az. IX ZR 216/12) Hat ein Gläubiger eine Leistung erhalten, nachdem er einen Insolvenzantrag über das Vermögen des Schuldners gestellt oder damit gedroht hat, stellt diese Leistung nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.12.2003, Az. IX ZR 199/02) eine inkongruente Deckung im Sinne des § 131 InsO…