Schlagwort: Umsatzsteuer
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Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer
Weiterlesen: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für UmsatzsteuerZur Umsatzsteuerhaftung in der GmbH entschied das Finanzgericht München: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht für Steuerschulden der Gesellschaft, wenn die Steuern erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden. Hinsichtlich Steuerschulden, die 14 Tage vor Beantragung des Insolvenzverfahrens entstehen, ist davon auszugehen, dass zur Bezahlung keine Geldmittel mehr vorhanden gewesen sind. Insofern scheidet eine Haftung…
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Haftung des Geschäftsführers für Zahlung von Umsatz- und Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nach Insolvenzreife
Weiterlesen: Haftung des Geschäftsführers für Zahlung von Umsatz- und Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nach InsolvenzreifeDer Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht, wenn er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung rückständige Umsatz- und Lohnsteuer an das Finanzamt und rückständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die Einzugsstelle zahlt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Januar 2011 (AZ: II ZR 196/09). Nach § 64 GmbHG sind GmbH-Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz…
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Finanzgericht Köln: Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuerschulden einer GmbH in der Insolvenz
Weiterlesen: Finanzgericht Köln: Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuerschulden einer GmbH in der InsolvenzWenn das das Finanzamt im Insolvenzfall einer GmbH mit Steuerforderungen ausfällt, nimmt es regelmäßig den Geschäftsführer in die Haftung. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, wie schnell die Finanzgerichte den Verschuldensmaßstab der groben Fahrlässigkeit anlegen und inwieweit der „Grundsatz der anteiligen Tilgung“ anzuwenden ist, zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 17.06.2009 (FG Köln, 11…
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Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuer
Weiterlesen: Haftung des Geschäftsführers für UmsatzsteuerDer Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Umsatzsteuerschulden, die vor Stellung des Antrags auf Insolvenz entstanden sind, auch persönlich. Nach § 69 S.1 AO gilt: „Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht…