Kurzmitteilungen
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Kammergericht Berlin entscheidet:
Weiterlesen: Kammergericht Berlin entscheidet:Zum formgerechten Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer in Großbritannien gegründeten und registrierten Private Company Limited By Shares genügt eine notarielle Bescheinigung gemäß § 21 BNotO, wenn eine Zweigniederlassung der Gesellschaft im inländischen Handelsregister eingetragen ist und der der Notar seine Erkenntnisse aus der Einsicht in dieses Register erworben hat. KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013,…